{"id":490,"date":"2023-10-10T17:52:13","date_gmt":"2023-10-10T15:52:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.the-resi.de\/?page_id=490"},"modified":"2024-06-05T12:30:33","modified_gmt":"2024-06-05T10:30:33","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"490\" class=\"elementor elementor-490\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3af4331 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3af4331\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1cdbf24\" data-id=\"1cdbf24\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2852c8d elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"2852c8d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGBs<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3ea0233 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3ea0233\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-01026f5\" data-id=\"01026f5\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-254df01 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"254df01\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Veranstaltungen zwischen dem Vermieter (J\u00fcrgen Lochbihler KG) und dem Veranstalter (Kunde) <\/strong><\/p><p><strong>1 Geltungsbereich<\/strong><\/p><p>1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsr\u00e4umen zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Feiern und Pr\u00e4sentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.<\/p><p>1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen R\u00e4ume oder Fl\u00e4chen\u00a0 bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters J\u00fcrgen Lochbihler KG in Textform, wobei das Recht zur K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df \u00a7 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.<\/p><p>1.3 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart wurde.<\/p><p><strong>2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG<\/strong><\/p><p>2.1 Vertragspartner sind der Vermieter und der Veranstalter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Veranstalters durch den Vermieter zustande.<\/p><p>2.2 Der Vermieter haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der Location beziehungsweise auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glichen und auf deren Erf\u00fcllung der Veranstalter vertraut und vertrauen darf. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen.<\/p><p><strong>3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG<\/strong><\/p><p>3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Vermieter zugesagten Leistungen zu erbringen.<\/p><p>3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die f\u00fcr diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Veranstalter direkt oder \u00fcber die vom Vermieter beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Vermieter verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch f\u00fcr Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.<\/p><p>3.3 Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann der Vermieter 100% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen.<\/p><p>\u00a03.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserf\u00fcllung vier Monate \u00fcberschreitet.<\/p><p>3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung \u2013 vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung \u2013 binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.<\/p><p>3.6 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p><p>3.7 In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, zum Beispiel Zahlungsr\u00fcckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p><p>3.8 Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.<\/p><p>3.9 Der Veranstalter ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg \u00fcbermittelt werden kann.<\/p><p><strong>4 R\u00dcCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)<\/strong><\/p><p>4.1 Eine kostenfreie einseitige L\u00f6sung des Veranstalters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur m\u00f6glich, wenn ein Recht zum kostenfreien R\u00fccktritt im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p><p>4.2 Sofern zwischen dem Vermieter und dem Veranstalter ein Termin zum kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Veranstalter bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche des Vermieters auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Veranstalters erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegen\u00fcber dem Vermieter in Textform aus\u00fcbt.<\/p><p>4.3 Tritt der Veranstalter erst ab dem 6. Monat vor dem Veranstaltungstermin zur\u00fcck, ist der Vermieter berechtigt, zuz\u00fcglich zum vereinbarten Miet\/Festpreis und\/oder einem vereinbarten Mindestumsatz\u00a0 50 % des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 2. Monat\u00a0 100% des Verzehrumsatzes.<\/p><p>\u00a04.4 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist der Vermieter berechtigt, bei einem R\u00fccktritt ab dem 6. Monat vor dem Veranstaltungstermin 50%, bei einem R\u00fccktritt ab dem 2.Monat 100% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.<\/p><p>\u00a0<strong>5 R\u00dcCKTRITT DES Vermieter<\/strong><\/p><p>5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Veranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn der Veranstalter auf R\u00fcckfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<\/p><p>5.2 Wird eine gem\u00e4\u00df Ziffer 3.6 und\/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p><p>5.3 Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, insbesondere falls &#8211; H\u00f6here Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen; &#8211; Veranstaltungen oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Kunden, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein; &#8211; der Vermieter begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; &#8211; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; &#8211; ein Versto\u00df gegen Ziffer 1.2 vorliegt.<\/p><p>5.4 Der berechtigte R\u00fccktritt des Vermieters begr\u00fcndet keinen Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz. Sollte bei einem R\u00fccktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Veranstalter bestehen, so kann der Vermieter diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.3 bis 4.6 gelten in diesem Fall entsprechend.<\/p><p><strong>6 \u00c4NDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT<\/strong><\/p><p>6.1 Eine Erh\u00f6hung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Vermieter sp\u00e4testens f\u00fcnf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten h\u00f6heren Teilnehmerzahl.<\/p><p>6.2 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Location berechtigt, die best\u00e4tigten R\u00e4ume, unter Ber\u00fccksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.<\/p><p>6.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Vermieter diesen Abweichungen zu, so kann der Vermieter die zus\u00e4tzliche Leistungsbereitschaft mit 1500 Euro netto pro angefangener Stunde in Rechnung stellen.<\/p><p><strong>7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETR\u00c4NKEN<\/strong><\/p><p>Der Kunde darf Speisen und Getr\u00e4nke zu Veranstaltungen grunds\u00e4tzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bed\u00fcrfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Vermieter.<\/p><p><strong>8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN, ANSCHL\u00dcSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN <\/strong><\/p><p>8.1 Soweit der Vermieter f\u00fcr den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschl\u00fcsse und\/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet f\u00fcr die pflegliche Behandlung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fcckgabe. Er stellt den Vermieter von allen Anspr\u00fcchen Dritter aus deren \u00dcberlassung frei.<\/p><p>8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Vermieters bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Ger\u00e4te auftretende St\u00f6rungen oder Besch\u00e4digungen an den technischen Anlagen des Vermieters gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit der Vermieter diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Vermieter pauschal erfassen und berechnen.<\/p><p>8.3 F\u00fcr die Veranstaltung notwendige beh\u00f6rdliche Erlaubnisse hat sich der Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung \u00f6ffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.<\/p><p>8.5 Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorg\u00e4nge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorf\u00fchrung, Streamingdienste) erforderlichen Formalit\u00e4ten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zust\u00e4ndigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.<\/p><p>8.6 St\u00f6rungen die von der Location zur Verf\u00fcgung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach M\u00f6glichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckbehalten oder gemindert werden, soweit die Location diese St\u00f6rungen nicht zu vertreten hat.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>9 VERLUST ODER BESCH\u00c4DIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN<\/strong><\/p><p>9.1 Mitgef\u00fchrte Ausstellungs- oder sonstige, auch pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsr\u00e4umen des Vermieters. Der Vermieter \u00fcbernimmt f\u00fcr Verlust, Untergang oder Besch\u00e4digung keine Haftung, auch nicht f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den, au\u00dfer bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Vermieters. Hiervon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle F\u00e4lle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umst\u00e4nde des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.<\/p><p>9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Veranstalter eingebrachte Gegenst\u00e4nde und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und beh\u00f6rdlichen Vorschriften zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, daf\u00fcr einen beh\u00f6rdlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Vermieter berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen m\u00f6glicher Besch\u00e4digungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenst\u00e4nden vorher mit dem Vermieter abzustimmen.<\/p><p>9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenst\u00e4nde sind nach Ende der Veranstaltung unverz\u00fcglich zu entfernen. Unterl\u00e4sst der Veranstalter dies, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenst\u00e4nde im Veranstaltungsraum, kann der Vermieter f\u00fcr die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentsch\u00e4digung berechnen.<\/p><p><strong>10 HAFTUNG DES KUNDEN F\u00dcR SCH\u00c4DEN<\/strong><\/p><p>\u00a010.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er f\u00fcr alle Sch\u00e4den an Geb\u00e4ude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.<\/p><p>10.2 Der Vermieter kann vom Veranstalter die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.<\/p><p><strong>11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p><p>11.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen sind unwirksam.<\/p><p>11.2 Ist der Veranstalter Kaufmann oder juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand M\u00fcnchen. Der Vermieter kann wahlweise den Veranstalter aber auch am Sitz des Veranstalters verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Veranstaltern, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.<\/p><p>11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p><p>11.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Vermieter darauf hin, dass die Europ\u00e4ische Union eine Online-Plattform zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (\u201eOS-Plattform\u201c) eingerichtet hat: http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/ Der Vermieter nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.<\/p><p>M\u00fcnchen, im Februar 2024<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBs Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Veranstaltungen zwischen dem Vermieter (J\u00fcrgen Lochbihler KG) und dem Veranstalter (Kunde) 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsr\u00e4umen zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Feiern und Pr\u00e4sentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"class_list":["post-490","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/490","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=490"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/490\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1251,"href":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/490\/revisions\/1251"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.the-resi.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=490"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}